Umzug in ein Nicht-EU-Land
Arbeitserlaubnis und Visum
Wenn Sie eine Arbeitsstelle außerhalb der EU antreten möchten, muss der neue Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen. Für welche Länder man welche Unterlagen benötigt und welche Einreisebestimmungen gelten, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Bitte denken Sie daran, dass es viel Zeit benötigt, ein Visum zu beantragen. Beantragen Sie es spätestens 2 Monate vor Ihrem Umzug.
Impfungen und Impfschutz
Natürlich sollten Sie vor Auslandsreisen - auch wenn es nur kurze Städtereisen sind - und vor einem Auslandsumzug immer auf Gesundheitsvorsorge achten. Hierzu zählt insbesondere der Impfschutz. Neben Impfungen, die unabhängig von Auslandsreisen regelmäßig wiederholt werden sollten (Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Hepatitis B usw.), werden für Reisen ins außereuropäische Ausland häufig auch Impfungen gegen Hepatitis A und Malaria empfohlen. Für manche Visa sind Impfungen sogar Voraussetzung.
Holen Sie sich detaillierte Auskünfte bei Ihrem Hausarzt und informieren Sie sich auch bei der zuständigen Landesvertretung Ihres Ziellandes. Schieben Sie dies nicht auf: Viele Impfungen benötigen mehrere Termine in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten (z.B. Hepatitis B). Kümmern Sie sich also frühzeitig um Ihren Impfschutz! Lassen Sie sich dabei auch gleich gesundheitlich durchchecken, denn Ihr Auslandsaufenthalt soll ja nicht durch Krankheiten unterbrochen werden. Dazu gehört auch ein Termin beim Zahnarzt.
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