Umzugsunternehmen oder Eigenregie

Abrechnung nach Rahmenvertrag

Die Bundeswehr hat mit einer Vielzahl von Umzugsunternehmen einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Inlandsumzügen geschlossen. Die Liste der Vertragsspeditionen kann bei Ihrer Dienststelle eingesehen werden. Entscheiden Sie sich für ein Unternehmen von der Liste, müssen Sie Ihrer Abrechnungsstelle lediglich das Angebot des Spediteurs und eine vollständige Liste des Umzugsguts (Vordrucke sind bei Ihrer Dienstelle zu bekommen) zur Prüfung vorlegen. Hier ist zu beachten, dass die Liste von Ihnen und dem Spediteur erstellt wird. Das ist wichtig, da das so ermittelte Umzugsvolumen als Grundlage für die Höhe der Beförderungsauslage verwendet wird.

Nutzung des Pauschalbetrages

Alternativ zum Rahmenvertrag können Sie sich für einen Pauschalbetrag entscheiden. Die Höhe dieses Betrages ist abhängig vom Volumen des Umzugsgutes und der Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Der Betrag ist in der Regel so hoch, dass der Beauftragung eines Umzugsunternehmens nichts im Wege steht. Ist es Ihnen möglich ein verbindliches Angebot, welches unter dem Pauschalbetrag liegt, zu nutzen, wird Ihnen die Differenz steuerfrei überlassen.

Umzug in Eigenregie

Wenn Sie Ihren Umzug in Eigenregie durchführen wollen, erhalten Sie unabhängig von den entstehenden Kosten den für Sie errechneten Pauschalbetrag. Folgende Punkte sprechen aber gegen den Umzug in Eigenregie:

  • Der Umzug fällt in Ihre Privatsphäre. Bei einem Unfall können Sie daher keine Ansprüche gegen die Bundeswehr gelten machen.
  • Wenn Sie den Umzug mit Personen, die nicht zu Familie gehören, gegen Entgelt durchführen, könnte es sich hierbei um "Schwarzgeld" handeln.
  • Das Umzugsgut sollte ausreichend gegen Schäden und Verlust versichert sein. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit Ihrer Hausratversicherung auf.

Zum Umzugsgut gehört die Wohnungseinrichtung ungeachtet ihres Umfangs. Auch andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die Ihnen oder Ihren Angehörigen gehören, sind mit eingeschlossen. Die privaten Kraftfahrzeuge sowie Anhänger müssen Sie oder Ihre Angehörigen selbst überführen. Hierfür wird Ihnen eine gesonderte Entschädigung gezahlt.

Wer haftet für was?

Hier gilt das gleiche wie bei zivilen Umzügen mit Spediteuren (siehe hierzu passende Tipps). Allerdings bekommen Sie, wenn Sie keine Hausratsversicherung haben oder Ihr Hausrat unterversichert ist, zweieinhalb von Tausend der maßgeblichen Transportversicherungssumme erstattet.

Spedition oder Eigenregie

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