Wohnung renovieren
Erst in den Mietvertrag schauen
Wenn im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist, dass die alte Wohnung renoviert zu verlassen ist, brauchen Sie sie lediglich auszuräumen, zu fegen und die Schlüssel zu übergeben.
Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind im Regelfall nur die üblichen Tapezier- und Malerarbeiten. Halten Sie am besten Absprache mit dem Vermieter, welche Arbeiten im Einzelfall zu verrichten sind und überlegen Sie sich, ob Sie es in Eigenleistung machen oder Handwerker beschäftigen. Sollten Sie auf Handwerker zurückgreifen, klären Sie jetzt die Termine ab. Ähnliches gilt für das eventuelle Renovieren der neuen Wohnung: Klären Sie jetzt ab, welche Renovierungsmaßnahmen vor dem Einzug notwendig sind.
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