Wohnungssuche für Studenten

Die passende Wohnform

Neu an Universität oder Fachhochschule? Womöglich auch noch in einer ganz neuen Stadt? Endlich Zeit für das erste eigene Zuhause! Überlegen Sie sich, welche Wohnform für Sie in Frage kommt. Nicht jedem gefällt das WG- oder Wohnheim-Leben; andererseits bekommt man hier schneller zu anderen Studierenden Kontakt als in einem Ein- oder Zwei-Zimmer-Appartement oder der eigenen Wohnung.

Wohnungsanzeigen finden sich zuhauf an den Schwarzen Brettern Ihrer Hochschule (Mensa, Cafeteria, Asta usw.), im Anzeigenmarkt lokaler Zeitungen & Stadtmagazine oder im Internet, zum Beispiel auf studentenwohnungsmarkt.de. Je früher Sie sich mit der Wohnungssuche beschäftigen und um eine Unterkunft kümmern, desto besser - insbesondere dann, wenn Sie in eine neue Stadt ziehen. Im Idealfall haben Sie den Umzugsstress schon hinter sich, bevor das neue Semester angefangen hat.

Studentenwohnheime

Das Studentenwerk an Ihrer Hochschule verfügt über Häuser und Wohnanlagen, in denen Sie möblierte oder unmöblierte Zimmer mieten können. In der Regel ist in der relativ günstigen Miete (meist unter der ortsüblichen Miete) bis auf Telefonkosten u.ä. bereits alles enthalten. Fragen Sie bei Ihrem Studentenwerk nach Informationen zu den Mietpreisen, Ausstattung und Lage der einzelnen Wohnanlagen. Haben Sie sich für ein Zimmer oder Appartement entschieden, bewerben Sie sich so früh wie möglich! Gerade am Anfang eines Semesters sind die Wartelisten recht lang, da viele Gleichgesinnte auf Wohnungssuche sind.

Bankbürgschaft und Bewerbefragebögen bei der Wohnungssuche

Manche Vermieter verlangen zur Sicherheit bei Mietverträgen mit Studenten eine Eltern- oder Bankbürgschaft, da viele Studenten in der Regel knapp bei Kasse sind. Manchmal müssen bei der Wohnungssuche Bewerberfragebögen ausgefüllt werden – es sind aber nur solche Fragen zulässig, die sich auf den Mietvertrag beziehen (z.B. monatliche Einkünfte). Fragen zu Ihrem Privatleben oder ob Sie im Mieterbund sind, gehen den Vermieter nichts an und müssen daher auch nicht korrekt beantwortet werden.

Zwischenmiete - Umzug auf Zeit

Für ein Praktikum, Auslandssemester oder einen befristeten Job außerhalb der eigenen Stadt lohnt sich ein kompletter Umzug meistens nicht. Bieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer für die Dauer Ihrer Abwesenheit zur Zwischenmiete an und suchen Sie in der neuen Stadt ebenfalls nach einem geeigneten Zuhause auf Zeit. Auch hier gilt für die Wohnungssuche: Schwarze Bretter, Lokalzeitungen und Stadtmagazine durchforsten - oder die Mitwohnzentrale anrufen. Hier sind die Vermittlungsgebühren nicht so hoch wie beispielsweise bei einem Makler.

Vermieter-Zustimmung einholen

Wenn Sie Ihr Zimmer oder Ihre Wohnung jedoch ohne Zustimmung des Vermieters unter- oder gar weitervermieten, kann dieser Ihnen die Wohnung wegen "unerlaubter Gebrauchsüberlassung" kündigen. Dasselbe gilt, wenn Sie eine Wohnung allein mieten und später mehrere Mitbewohner zwecks WG-Gründung aufnehmen, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Wer eine WG gründen möchte, sollte dies von vornherein im Mietvertrag festhalten.

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Uni / FH

Die Hochschulverwaltung, das BAföG-Amt und das Bundesverwaltungsamt müssen von aktuellen und ehemaligen Studierenden ggf. informiert werden.

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