Zuzug wegen Arbeit

Wer kann als Ausländer zum Arbeiten nach Deutschland einreisen?

Es gilt ein grundsätzlicher Anwerbestopp für Nicht- und Geringqualifizierte. Dieses gilt auch für qualifizierte Arbeitskräfte. Nur im begründeten Einzelfall und bei einem öffentlichen Interesse an der Beschäftigung kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Grundsätzlich ist der Zugang zum Arbeitsmarkt nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Der Bewerber muss daher zuerst eine Arbeitsstelle finden. Der Arbeitgeber meldet diese der Agentur für Arbeit. Diese erteilt nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn die Stelle nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitssuchenden besetzt werden kann. Ausnahmen gelten für Hochqualifizierte, wie zum Beispiel Wissenschaftler, Spezialisten und Berufssportler.

Wann gelte ich als "hoch qualifiziert" und wie sehen die Bedingungen für meinen Aufenthalt aus?

Als hoch qualifiziert gelten Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position sowie andere Spezialisten und Angestellte mit Berufserfahrung, die ein Gehalt einer bestimmten Höhe erhalten (derzeit mindestens EUR 83.700 im Jahr). Für Hochqualifizierte ist auf Wunsch von Anfang an ein Daueraufenthalt vorgesehen. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Wer kann als Selbständiger nach Deutschland?

Mit dem neuen Gesetz wird erstmalig eine Regelung im deutschen Ausländerrecht getroffen, wonach zuziehende Ausländer sich auch als Selbstständige in Deutschland niederlassen können. Vorraussetzung dafür ist ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis, eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn Sie mindestens eine Million Euro investieren und zehn Arbeitsplätze schaffen. Weitere Informationen bekommen Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen.

Ist für jede Beschäftigung eine Zustimmung von der Bundesagentur für Arbeit notwendig? Wo muss ich diese beantragen?

Ist Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden, so gibt es Tätigkeiten, die Sie auch ohne Zustimmung des Amtes annehmen können. Welche Erwerbstätigkeiten das sind und welche nicht, regelt die Beschäftigungsverordnung. Gehen Sie einer meldepflichtigen Arbeit nach, so gibt es hier Ausnahmen, bei welcher Sie diese nicht selbst melden müssen:

  • Sie besitzen ein Visum,
  • Sie haben einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung beantragt.

In diesen Fällen wird die Bundesagentur für Arbeit automatisch von den anderen Behörden unterrichtet. In allen anderen Fällen müssen Sie die Bundesagentur für Arbeit informieren.

Wie ist der Arbeitsmarktzugang für Staatsangehörige der neuen EU-Beitrittsstaaten geregelt?

Nur für qualifizierte Beschäftigungen besteht Zugang zum Arbeitsmarkt nach dem Vorrangsprinzip. Also nur dann, wenn für den Arbeitsplatz kein Deutscher oder gleichberechtigter Bewerber zur Verfügung steht. Dagegen haben Staatsangehörige der neuen EU-Beitrittsstaaten Vorrang vor Bürgern aus Drittstaaten.

Kann ich auch ohne besondere Qualifikation nach Deutschland zum Arbeiten kommen?

Grundsätzlich nein, es bleibt beim Anwerberstopp für Nicht- und Geringqualifizierte. Die Beschäftigungsverordnung regelt, für welche speziellen Tätigkeiten und unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme gemacht werden kann, falls die Beschäftigung keine qualifizierte Ausbildung voraussetzt.

Agentur für Arbeit

Beziehen Sie derzeit Leistungen von der Agentur für Arbeit? Dann muss diese über Ihren Umzug Bescheid wissen. Kontaktinfos der Arbeitsagenturen hier.

Jobcenter

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