Ummelden bei Schule, Kirche, Vereine, Arbeitgeber
Ummelden bei Kindergarten und Schule

Erkundigen Sie sich vor dem Umzug beim zuständigen Jugendamt im neuen Wohnort nach einem Kindergarten oder einer Schule für Ihren Nachwuchs. Sie erhalten dort Infos über Kindergärten und Schulen in Ihrer Nähe.
Die verschiedenen Bundesländer haben zum Teil erheblich voneinander abweichende Schulsysteme bzw. Lehrpläne. Daher ist es sinnvoll, sich sowohl bei den Lehrern der alten als auch der neuen Schule zu informieren.
Ummelden bei Vereinen, Verbänden, Mitgliedschaften

Im Falle eines Umzugs sollten Sie allen Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen, bei denen Sie Mitglied sind, Ihre neue Anschrift mitteilen und gegebenenfalls Mitgliedschaften rechtzeitig kündigen.
Ummeldung bei der Kirche

Im Falle eines Umzugs wird Ihre neue Adresse automatisch bei Ihrer Ummeldung vom zuständigen Einwohnermeldeamt an die Kirchengemeinde Ihres neuen Wohnortes weitergeleitet.
Beim Arbeitgeber ummelden
Auch Ihren Arbeitgeber sollten Sie möglichst umgehend über eine Adressänderung informieren.
Tipp: Fragen Sie direkt nach, ob Sie Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug haben und wie viele Tage dieser beträgt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es in der Regel zwar nicht, aber möglicherweise gibt es hierzu individuelle Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder für Ihren Betrieb.
Tipps und Services

Umzugsunternehmen vergleichen
Umzug mit Profis, aber günstig? Einfach Umzug eingeben, Angebote vergleichen und bis zu 70% sparen! Kostenfrei und unverbindlich.
✓ Über 1.000 geprüfte Umzugsfirmen
✓ Angebote bequem vergleichen
✓ Bis zu 70% Umzugskosten sparen!