Uni / FH
Als eingeschriebener Student melden Sie sich im Falle eines Umzugs bitte beim Studentensekretariat Ihrer Uni oder FH um. Sofern Sie BAföG beziehen oder noch zurückzahlen müssen, informieren Sie bitte zusätzlich das lokale BAföG-Amt und das Bundesverwaltungsamt über Ihren Anschriftenwechsel.
Studentensekretariat von Uni oder FH finden
Geben Sie einen Ort ein, in dem sich eine Universität oder Fachhochschule befindet, werden Ihnen die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des jeweiligen Studentensekretariats angezeigt.Studentensekretariat über Umzug informieren
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen sind, müssen Sie der Hochschule Ihre Adressänderung bekannt geben. Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studentensekretariat, per Post oder E- Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, sodass Sie in diesem Fall persönlich vorsprechen müssen.
Wenn Sie einen Studentenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studentensekretariat selber vornehmen.
Ummelden beim BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt
Wenn Sie BAföG beziehen oder (in Zukunft) zurückzahlen müssen, teilen Sie bitte sowohl Ihrem örtlichen BAföG-Amt als auch dem Bundesverwaltungsamt (BVA; dies ist für das BAföG zuständig) eine Änderung Ihrer Kontaktdaten - insbesondere Ihrer Anschrift - mit. Ansonsten werden nötigenfalls von Amts wegen Nachforschungen angestellt, die Ihnen in Rechnung gestellt werden können (in der Regel beträgt der von Ihnen zu zahlende Strafbetrag für die Ermittlung Ihrer Anschrift 25 Euro).
Ummelden online möglich
Ihr BAföG-Amt nimmt Änderungen in der Regel schriftlich per Brief oder E-Mail, telefonisch oder auch persönlich entgegen.
Die Anschriftenänderung beim Bundesverwaltungsamt können Sie auch online erledigen. Sie benötigen hierfür allerdings Ihre Fördernummer.

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